Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag und AGB für Coaching und Mentoringbegleitungen

§1 Anwendungsbereich der AGB

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Sandra Heitmann (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Klienten als Coachingvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coachs durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an den Coach zum Zwecke des Coachings wendet.
  3. Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall ist der Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

 

§2 Gegenstand der Dienstleistung

  1. Der Klient nimmt beim Coach die Beratungsdienstleistung Coaching in einer oder mehreren Coachingsitzungen in Anspruch.
  2. Die Anzahl der Sitzungen kann einvernehmlich im Prozess reduziert oder erhöht werden.

 

§3 Inhalt und Zweck des Vertrags

  1. Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des systemisch-integralen Coachings / Mentorings bzw. des Human Design Coachings beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen, insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

 

§4 Ziel des Coachings

  1. Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch vonseiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.
  2. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.

 

§5 Ort des Coachings

Das Coaching kann stattfinden:

  1. Online in einem Zoom-Konferenzraum
  2. Telefonisch innerhalb Deutschlands
  3. Per E-Mail
  4. An einem neutralen Treffpunkt, der zu vereinbaren ist

 

§6 Rechte und Pflichten des Coachs

  1. Offenheit: Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
  2. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen.
  3. Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.

 

§7 Rechte und Pflichten des Klienten

  1. Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
  2. Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 30 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens 24 Stunden im Voraus ab. Ansonsten sind 50 % des vereinbarten Honorars trotzdem ohne Abzug fällig.
  3. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann nur seinen Wissensstand teilen, sowie Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.
  4. Coaching ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!

 

§8 Honorar und Rechnungsstellung

  1. Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Coach und Klient vereinbart worden sind, gelten, die Sätze in der Preisliste (der Website) aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.
  2. Die Honorare sind vor jeder Beratung oder sofort nach jeder Beratung/Coaching vom Klienten per Überweisung oder PayPal zu bezahlten. Der Klient erhält eine Rechnung.
  3. Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder der Klient (z. B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
  4. Kosten für Outdoor Aktivitäten zur Unterstützung des Coaching Prozess werden je nach Bedarf und Absprache in voller Summe übernommen.
  5. Alle Preise verstehen sich inkl. 19 % MwSt.
  6. Eine Coaching-Sitzung umfasst im Regelfall 60 Minuten.
  7. Erfolgt das Coaching nicht in den Räumen des Coachs, so erhält der Coach Fahrtkosten in Höhe von 0,35 € / km. Ab einer Entfernung von 15 km wir eine zusätzliche Pauschale von 20 € pro Sitzung für die benötigte Fahrzeit festgelegt.
  8. E-Mail Anfragen oder Telefonanfragen des Klienten an den Coach (die inhaltlich Coaching Themen betreffen) werden entsprechend dem Zeitaufwand für die Beantwortung/ des Gesprächs honoriert. Das E-Mail-Beziehungscoaching sowie die Mentoringprogramme, welche diesen Service enthalten, sowie einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt.
  9. Die Rechnung oder Teil-Rechnung kann der Coach schriftlich vor jeder Coaching-Sitzung, nach jeder Coaching-Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung(en) sofort nach Erhalt der Rechnung.
  10. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching Ziel nicht erreicht wurde.

 

§9 Haftungsbegrenzung

  1. Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt.

 

§10 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs

  1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Coach gilt unbefristet und kann von beiden Parteien fristlos gekündigt werden.

 

§11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Gerichtsstand: DE 57439 Attendorn

Stand: 10. November 2022